MBS.

Medizinische Beweissicherung.


Beweismittel im Medizin- und Versicherungsrecht.

Brauchen Sie starke Partner für die Beweissicherung und die Durchsetzung Ihrer Rechte als Patient oder Versicherungsnehmer?

 

Wir sind Profis für medizinische Beweissicherung und gehören zu den Graf Johannes Patientenanwälten. Die Abteilung MBS. Medizinische Beweissicherung. hat sich auf die Beschaffung und Prüfung von ärztlichen Behandlungsunterlagen und medizinischen Patientenakten spezialisiert.

 

Die Graf Johannes Patientenanwälte sind auf die außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Rechte spezialisiert, sie werden also die außergerichtliche Durchsetzung der Ansprüche und Rechte übernehmen und forcieren. Ziel wird in der Regel die Durchsetzung bzw. Regulierung ohne Einschaltung der Gerichte sein. Dies spart Ihnen, dem Mandanten, in der Regel Zeit, Nerven und Geld. Sollte eine außergerichtliche Lösung doch einmal scheitern, bspw. weil sich die Gegenseite hiergegen „sperrt“, so kann ein Gerichtsverfahren nötig werden.

 

Patientenakten.

Im Medizin- und Versicherungsrecht benötigen die Graf Johannes Patientenanwälte zur Bearbeitung und Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche grundsätzlich die vollständigen Behandlungsunterlagen aller Ärzte und Kliniken. Hierzu müssen Sie wissen: Jeder Arzt ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen.

 

Frau Natalie Jelic sichert alle Beweismittel.
Frau Natalie Jelic sichert alle Beweismittel.

Beweissicherung durch MBS.

Im außergerichtlichen Bereich steht also zunächst die wichtige und oft fallentscheidende Beweissicherung im Vordergrund. Wir beschaffen für Sie alle nötigen Behandlungsunterlagen, insbesondere: Anamnese, Aufnahmediagnose, Untersuchungen, evtl. schriftliche Einwilligung und sonst. Einwilligungserklärung, Postoperative Anordnungen, Röntgenbilder, CT und dergleichen, Behandlungsverträge und Abrechnungen, Heil- und Kostenpläne, sämtliche Rechnungen und Abrechnungen, Karteikarte, und objektive Notizen und Vermerke. 

 

Die Fa. MBS. Medizinische Beweissicherung. wird zunächst prüfen, ob und welche Ärzte und Behandler angeschrieben werden müssen. Anschließend werden dort jeweils die Behandlungsunterlagen und Beweise angefordert und anschließend anwaltlich gesichtet und auf Vollständigkeit geprüft, ggf. muss bei den Ärzten und Behandlern nochmal nachgefasst werden, wenn dort Beweise (ganz oder teilweise) nicht übermittelt, manipuliert oder unterschlagen wurden, so dass schlußendlich sodann die elektronische Sicherung der gesamten Beweise erfolgen kann.

 

Mit starkem Partner zum Ziel.

Nach Abschluss der Beweissicherung durch MBS. Medizinische Beweissicherung. können die Patientenanwälte dann in Ruhe über die Erstellung eines fachmännischen medizinischen Kurzgutachtens oder Anspruchsschreibens zur Frage der vorliegenden Haftung bzw. Leistungspflicht der Gegenseite beraten. Ziel wird sein, Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung anzumelden und zeitgerecht und bestmöglich durchzusetzen. Es kommt sodann zu Regulierungsverhandlungen mit der gegnerischen Versicherung, welche schlußendlich in einer guten außergerichtlichen Regulierungslösung münden sollten.

 

"Das geht. Das geht gut!"

Graf Johannes Patientenanwälte


Team MBS.
Wir prüfen alle Beweismittel.
Natalie Jelic
Natalie Jelic

 

MBS. Medizinische Beweissicherung

Leitung: Frau Natalie Jelic

Friedrichstraße 50

79098 Freiburg

 

Tel +49(0)761-897-88610

Fax +49(0)761-897-88619 

anwalt@behandlungsunterlagen.de